Flugmedizin

Sicher unterwegs!

Sicher unterwegs!

Herzlich willkommen bei der Fliegerärztlichen Untersuchungsstelle in Bottrop-Fuhlenbrock.

Sie planen die Privatpilotenlizenz zu erwerben oder sind bereits Privatpilot? In beiden Fällen unterstützen wir Sie kompetent in Sachen medizinischer Tauglichkeitsuntersuchung (Medical).

Ein Überblick

Erstuntersuchung

Mit der Lizenz zum Fliegen

Wenn Sie eine Lizenz zum Führen eines Luftfahrzeugs erwerben oder erhalten möchten, benötigen Sie ein Tauglichkeitszeugnis. Was Sie für Ihre Erstuntersuchung mitbringen müssen, welche Formulare und Dokumente vorliegen müssen und welche Kosten auf Sie zukommen erfahren Sie hier. 

Folgeuntersuchung

Lieber auf Nummer sicher gehen

Die Tauglichkeitsuntersuchung für Privatpilotenlizenzen erfolgt nach den Vorgaben der EU-Verordnung und muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden.
Wir erklären Ihnen, was Sie zur Untersuchung bitte mitbringen, wie der Ablauf ist und welche Kosten auf Sie zukommen.

Alles im Blick

In unserem Downloadbereich

In unserem Downloadbereich 
finden Sie alle nötigen Unterlagen für Ihre Untersuchung im PDF Format. Vom Antragsformular zur fliegerärztlichen Erstuntersuchung bis zur Praxiseigenen Checkliste Ihrer Tauglichkeitsuntersuchung. 

Die Klassen der medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen

Im Rahmen einer Fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung führen wir in unserer Praxis die Untersuchungen zur Klasse 2, LAPL und CCA durch. 

• PPLA | Führer von Flächenflugzeugen inklusive Instrumentenflug-Lizenz
• PPLH | Führer von Hubschraubern
• SPL | Führer von Segelflugzeugen
• BPL | Freiballonführer gewerblich und privat
• Luftsportgeräteführer: Tandem-Fallschirmspringer, -Paraglider u. a.
• Ultraleichtpiloten


Untersuchungsintervall:

bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
bis zum 50. Lebensjahr: 24 Monate
ab dem 50. Lebensjahr: 12 Monate

• LAPL (A) (Aeroplane)
• LAPL (B) (Ballon)
• LAPL (H) (Hubschrauber)
• LAPL (S) (Segelflugzeug)

 
Untersuchungsintervall:
bis zum 40. Lebensjahr: 60 Monate
bis zum 50. Lebensjahr: 24 Monate
ab dem 50. Lebensjahr: 24 Monate