Seit 2013 besitzen alle Führerscheine eine begrenzte Gültigkeit. Alle Führerscheininhaber müssen ihren Füherschein zukünftig verlängern lassen. Lkw- und Busfahrer müssen ihren Führerschein der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E i.d.R. alle 5 Jahre verlängern lassen.
Wann und wer und welche Fahrerlaubnisverlängerungs-Untersuchung (FeVU) muss man absolvieren? Es ist abhängig von der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse, ob, wann und welche FeVU erbracht werden müssen.
Fahrerlaubnis-Klasse C1, C1E (alte Führerscheinklasse 3)
- Zeitpunkt der FeVU: beim Erstantrag und ab 50 alle 5 Jahre
- körperliche und Augenuntersuchung: ja
- Psychometrie: nein
Fahrerlaubnis-Klasse C, CE (alte Führerscheinklasse 2)
- Zeitpunkt der FeVU: beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre
- körperliche und komplexe Augenuntersuchung: ja – beim Sehtest wird für eine zentrale Tagessehschärfe von 100 Prozent beim besseren und von 80 Prozent beim schlechteren Auge verlangt
- Psychometrie: nein
Fahrerlaubnis-Klasse D, D1, DE, D1E (Busfahrer) (alte Führerscheinklasse 2 und 3)
- Zeitpunkt der FeVU: beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre
- körperliche und komplexe Augenuntersuchung: ja – beim Sehtest wird für eine zentrale Tagessehschärfe von 100 Prozent beim besseren und von 80 Prozent beim schlechteren Auge verlangt
- Psychometrie: beim Erstantrag und ab dem 50. Lebensjahr (diese Untersuchung kann nur bei entsprechend zugelassenen Stellen erfolgen)
Welche Unterlagen werden bei Verlängerung der Fahrerlaubnis ärztlicherseits benötigt?
- augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, den wir vorrätig halten. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung i.d.R. nicht älter als ein Jahr sein.
Sie können diese Bescheinigung und damit den notwendigen Untersuchungsumfang in unserem Downloadbereich einsehen.
Anmerkung für Busfahrer
Für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUSFAHRER)
- ab dem 50. Lebensjahr: zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Psychometrie) nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Die leistungspsychologische Untersuchung (Psychometrie) beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- Wegen der notwendigen psychometrischen Untersuchung kann die Untersuchung für Busfahrer bei uns nicht durchgeführt werden.
Kosten
Die Kosten errechnen sich auf Basis der GOÄ.


