Antragstellung
Ein Antrag auf Schwerbehinderung wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Die Antragsformulare erhalten Sie meist im Bürgerbüro Ihrer Stadt oder direkt beim zuständigen Versorgungsamt. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Anträge und beraten Sie, welche Behinderungsmerkmale zu beantragen sind.
Wenn Sie uns als Ihren behandelnden Arzt angeben, erhalten wir im zweiten Schritt eine Anfrage des Versorgungsamtes, in dem wir einen Bericht über Ihren Gesundheitszustand erstatten.
Merkzeichen
Verschiedene Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kennzeichnen die Behinderung und signalisieren, welche Vergünstigungen der schwerbehinderte Mensch erhält. Es gibt folgende Merkzeichen:
Merkzeichen G: erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr sowie erhebliche Geh- und/oder Stehbehinderung
Merkzeichen aG: außergewöhnliche Gehbehinderung
Merkzeichen H: hilflos
Merkzeichen Bl: blind oder hochgradig sehbehindert
Merkzeichen RF: Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung
Merkzeichen B: ständige Begleitung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel notwendig
Merkzeichen Gl: gehörlos und an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schwerer Sprachstörung
Merkzeichen TBl: taubblind
Grad der Behinderung (GdB)
Außer den Merkzeichen (s.o) wird auch ein Grad der Behinderung (10-100%) festgelegt. Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“. Diese enthalten allgemeine Beurteilungsregeln und Einzelangaben über die Höhe des GdB bzw. GdS. Es handelt sich allerdings nur um einen Orientierungsrahmen, die Berechnung des GdB/GdS ist vom individuellen Einzelfall abhängig.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Versorgungsmedizin-Verordnung“ des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Welche Vergünstigungen könne Sie aufgrund einer Schwerbehinderung erwarten?
Hier finden Sie Tabellen, die Ihnen eine gute Übersicht verschaffen:
• Merkzeichenabhängige Nachteilsausgabe als PDF
• Nachteilsausgleiche abhängig vom GdB als PDF